Impressum

Kuzel Versicherungsmaklerei GmbH

A- 2002 Grossmugl, Ottendorf 29

Telefon 02268-6446 

Fax 02268-6446/17

Email vek@aaaa.at

DVR: 0698733

Bankverbindung:  Bank Austria   

IBAN AT62 1200 0100 1432 4841

BKAUATWW

Gerichtsstand Korneuburg

FN 440192 t

 

Informationspflicht lt. § 5 Abs. 1 E-Commerce-Gesetz



Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. ALLGEMEINES:

1. Definition: 

 Versicherungsmakler ist, wer im Sinne des § 26 MaklerG als Handelsmakler in einer von den Versicherungsunternehmungen unabhängigen Weise Versicherungsverträge vermittelt, Risikoanalysen und Deckungskonzepte erstellt.

2. Interessenwahrung: 

Der Versicherungsmakler wahrt im Sinne der §§ 27 und 28 MaklerG überwiegend die Interessen des Versicherungskunden und steht für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes ein.

3.  Beschränkung auf österreichische Versicherer: 

Die Interessenwahrung des Maklers wird, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich anders vereinbart, örtlich auf Versicherungsgesellschaften mit Sitz in Österreich beschränkt.

4.  Betreuung durch den Makler:

4.1.  Soweit die Bestimmungen des KSchG in der gültigen Fassung nicht anwendbar sind, ist der Makler nach Abschluss  des Versicherungsvertrages lediglich verpflichtet, die zugrunde liegende(n) Polizze(n) zu überprüfen und diese dem Kunden auszuhändigen. Eine darüber hinausgehende Berichts- und/oder Aushändigungspflicht im Sinne des § 28 Z. 4  MaklerG wird ausdrücklich abbedungen.

4.2.  Eine laufende Überprüfung der bestehenden Versicherungsverträge des Vollmachts(Auftrag)gebers im Sinne des § 28 Z. 7 MaklerG bedarf eines gesonderten Auftrages. Ohne gesonderten Auftrag in schriftlicher Form übernimmt der Versicherungsmakler keine Verpflichtung im Sinne des § 28 Z. 7 MaklerG. Die Annahme eines derartigen Auftrages behält sich der Versicherungsmakler ausdrücklich vor. Wird ein solcher Auftrag in schriftlicher Form erteilt, hat der Versicherungskunde (Vollmachts- und Auftraggeber) dem Makler unverzüglich allfällige neue Risiken bzw. Veränderungen derselben bekannt zu geben.

II. PFLICHTEN DES KUNDEN:

1.  Informationspflicht des Kunden:

1.1.  Der Kunde hat dem Makler insbesondere alle Umstände mitzuteilen die erforderlich sind, damit dieser gegenüber dem Versicherer alle jene Interessen wahren kann, die auch der Kunde selbst vor und nach Abschluss des Versicherungsvertrages dem Versicherer gegenüber zu wahren hat, insbesondere hat er ihn über sämtliche Risiken zu informieren.

1.2.  Eine Haftung für Schäden infolge unrichtiger oder unvollständiger Angaben, insbesondere der Risiken, durch den Auftraggeber ist ausdrücklich ausgeschlossen und kann nicht übernommen werden.

1.3.  In Ergänzung der Vereinbarung hinsichtlich alleiniger Vertretungsbeauftragung tritt automatisch Pkt. IV im Sinne einer Schadloshaltung des Maklers in Kraft.

2.  Analyse des zu versichernden Risikos:

2.1.  Der Makler erstellt auf Basis der ihm vom Kunden erteilten Informationen und den ausgehändigten Unterlagen eine angemessene Risikoanalyse bzw. Deckungskonzept.

2.2.  Der Kunde hat - da er bezüglich der Kenntnis der Versicherungswerte und etwaiger besonderer Gefahren dem Makler überlegen ist - sämtliche für die Einschätzung und den Abschluss der gewünschten Versicherungen relevanten Daten wahrheitsgemäß und vollständig bekannt zu geben, insbesondere aber auch erforderlichenfalls an einer Risikobesichtigung durch den Makler vor Ort teilzunehmen.

2.3.  Der Kunde anerkennt, dass der Makler keine Haftung für die Angemessenheit von Deckungssummen übernimmt. Der Makler empfiehlt, im Zweifelsfall einen Sachverständigen zur Beurteilung der angemessenen Höhe dieser beizuziehen.

2.4.  Der Kunde hat jegliche für die Versicherungsdeckung relevanten Veränderungen dem Makler unverzüglich und unaufgefordert schriftlich bekannt zu geben wie z.B. Wohnortswechsel, Änderung der familiären Verhältnisse, berufliche Veränderungen.

3.  Keine vorläufige Deckung: 

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ein von ihm oder für ihn durch den Makler unterfertigter Antrag noch keinen Versicherungsschutz bewirkt. Der Versicherungsantrag bedarf der Annahme durch den Versicherer. Der Kunde nimmt somit zur Kenntnis, dass zwischen Unterfertigung des Versicherungsantrages und dessen Annahme  durch den Versicherer ein ungedeckter Zeitraum bestehen kann. Der Makler ist verpflichtet den unterfertigten Antrag unverzüglich an den Versicherer weiterzuleiten und den Kunden unverzüglich von der Annahme oder Ablehnung des Antrages nach eigener Kenntnis zu informieren.

III. HAFTUNG DES MAKLERS:

1.  Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit:  

Der Makler haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, insbesondere im Bereich des Schadenersatzrechtes, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Im Bereich der groben Fahrlässigkeit wird eine Haftungshöchstgrenze von 70.000,- € vereinbart, soweit keine Bestimmungen des KSchG entgegenstehen.

2.  Verständigungs- und Schadenminderungspflicht des Kunden:

Der Kunde hat dem Makler unverzüglich nach Kenntnis eines eingetretenen Schadens zu verständigen und alle Vorkehrungen in Entsprechung seiner Schadenminderungspflicht zu treffen.

3.  Verjährungsverkürzung: 

Schadenersatzansprüche gegen den Makler verjähren, sofern der Kunde (Vollmachts- oder Auftraggeber) nicht innerhalb von sechs Monaten, nachdem er oder die Anspruchberechtigten den Schaden und Schädiger kannten oder kennen mussten (relative Verjährung), spätestens aber innerhalb von drei Jahren ab dem anspruchsbegründeten Schadensfall (absolute Verjährung), diese gerichtlich geltend macht, soweit keine Bestimmung des KSchG entgegenstehen.

4.  Berufshaftpflichtversicherung: 

Der Makler bestätigt den aufrechten Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung 

IV. PROVISION - AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG:

Für die Erstellung eines Versicherungsvertrages steht dem Makler eine Provision vom Versicherungskunden nicht zu. Davon ausgenommen sind separat zu verrechnende Aufwandsentschädigungen bzw. Barauslagen.

Für reine Beratungstätigkeit wird der Aufwand nach Vereinbarung, jedoch mindestens nach der jeweils gültigen Tarifempfehlung des Fachverbandes der Berater in Versicherungsangelegenheiten abgerechnet.

V. DATENSCHUTZ:

Der Kunde ist einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten automationsunterstützt vom Makler verarbeitet und nur in Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten an Dritte weitergegeben werden.

VI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN:

1.  Schriftlichkeitsgebot: 

Änderungen und/oder Ergänzungen der umseitigen Bevollmächtigung sowie der AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftlichkeitsgebot.

2.  Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen: 

Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen oder Abschnitte des Bevollmächtigungsvertrages sowie  AGB berührt die Verbindlichkeit der restlichen Bestimmungen nicht.

3.  Erfüllungsort - Gerichtsstand - Anzuwendendes Recht: 

Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Maklers, Gerichtsstand das jeweils sachlich zuständige Gericht an diesem Ort, jeweils, soweit keine Bestimmungen des KSchG entgegenstehen.

Ausdrücklich wird die Anwendung österreichischen Rechtes vereinbart. 

Fassung 06.2006